Zu den Verpflichtungen der Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention gehört es, die allgemeine Bevölkerung für die Kinderrechte zu sensibilisieren und die Fachkräfte, die für und mit Kindern arbeiten, zu schulen.
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 5 des UN-Kinderrechtsausschusses betont, dass die Staaten verpflichtet sind, ihre Anstrengungen im Bereich der Ausbildung und des Kapazitätsaufbaus aller am Prozess der Umsetzung der Konvention beteiligten Personen zu verstärken.
In den drei bisherigen Prüfungen des Ausschusses zur Lage der Kinderrechte in der Schweiz hat der Ausschuss explizite Empfehlungen abgegeben:
(…) systematische und kontinuierliche Schulungsprogramme zu den Kinderrechten für alle Berufsgruppen [zu] entwickeln, die mit oder für Kinder arbeiten, wie Richter, Anwälte, Vollzugsbeamte, Beamte, Lehrer, Erzieher, Gesundheitspersonal, einschließlich Psychologen, und Sozialarbeiter.